UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist das amtliche Zeugnis für den Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis ist immer dann erforderlich wenn sich eine UKW Sprechfunkanlage an Bord befindet und zwar unabhängig davon ob sie benutzt wird oder nicht.

Prüfung

Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission des DMYV oder DSV abgenommen.
Die Prüfung umfasst 3 theoretische Teile und einen praktischen Teil.

Theorie Prüfung

Innerhalb von 60 Minuten muss im Theorieteil:

  • Einer von 12 Fragebögen mit 24 Fragen schriftlich beantwortet werden (30 Minuten)
  • Eine in englischer Sprache diktierte Meldung richtig aufgenommen und ins Deutsche übersetzt werden. Der Text der Meldung entstammt dabei einer Sammlung von 27 Texten, die schon vor der Prüfung bekannt sind. (15 Minuten)
  • Eine weitere Meldung aus den 27 Texten schriftlich vom Deutschen ins Englische übersetzt werden. (15 Minuten)

Der theoretische Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens 19 von 24 Fragen richtig beantwortet wurden.

Praxis Prüfung

Pflichtaufgaben (Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr, jeweils als DSC- und als Sprechfunk-Aussendung) und Aufgaben (aus den Gebieten Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Handhabung des Funkgeräts und ähnlichem).

UKW-Sprechfunkzeugnis UBI

Inklusive:

  • Theorieunterricht
  • Ausbildung an der Funkanlage
  • Bereitstellung der Funkanlage zum üben und zur praktischen Prüfung
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